Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus
- Der Personenkreis der für die Notbetreuung zulässigen Kinder wurde erweitert. Die Infos dazu sind in § 1 Absatz 6 aufgeführt.
- Die dezentralen Notgruppen an den Schulen bleiben nach derzeitigem Stand noch bestehen.
- Bitte beachten Sie § 4, u.a. Abs. 1 Pkt. 13, dass öffentliche Spiel- und Bolzplätze geschlossen sind.