Aktuellste Rechtsverordnung des Landes

Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/

  • Der Personenkreis der für die Notbetreuung zulässigen Kinder wurde erweitert. Die Infos dazu sind in § 1 Absatz 6 aufgeführt.
  • Die dezentralen Notgruppen an den Schulen bleiben nach derzeitigem Stand noch bestehen.
  • Bitte beachten Sie § 4, u.a. Abs. 1 Pkt. 13, dass öffentliche Spiel- und Bolzplätze geschlossen sind.